Mitgliedschaft
Mitglieder der Sozialgenossenschaft können all jene Personen werden, die einen Aufnahmeantrag stellen und die sich für die pädagogischen Inhalte interessieren und sich damit auseinandersetzen.
Die Mitgliedschaft besteht in einer Einzelmitgliedschaft. Jedes Mitglied hat ein (1) Stimmrecht.
Aufnahme von Mitgliedern
Für die Aufnahme ist ein schriftlicher Antrag an den Verwaltungsrat der Sozialgenossenschaft zu stellen.
Aufgenommen werden jene Personen, die sich mit der Zielsetzung der Sozialgenossenschaft identifizieren.
Die Aufnahme wird erst nach Bezahlung des Mitgliedsbeitrages in Höhe von €750,00 wirksam.